Für PV-Anlagen und Stromspeicher gilt ab 12. März 2018 bundesweit eine neue Förderung. In der Ausschreibung wurde ein Fördervolumen von 9 Mill. € für PV-Anlagen und 6 Mill. € für Stromspeicher festgelegt.
Zu beachten gilt, dass die Förderanträge nach der Reihenfolge des Zeitpunkt des Einlangens bei der Abwicklungsstelle abgearbeitet werden.
Bei der Antragsstellung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
technische Projektbeschreibung
Nachweis über den Anschluss an das öffentliche Netz (Netzzugangsanbot oder Netzzugangsvertrag; inkl. Angaben zum Zählpunkt wie insbesondere Zählpunktnummer)
Zusammenstellung der Investitionskosten
Nachweis über die erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen
Gefördert werden Neuanlagen als auch die Erweiterung von bereits existierenden Anlagen.
Die Förderung gilt auf PV-Anlagen mit bis zu einer Größe von 500 kWp, welche wie folgt errichtet werden:
Anbringung auf einem Gebäude bzw. an einem Gebäude
Installation auf eine baulichen Anlage
Montage auf einer bebauten oder befestigen Betriebsfläche (nicht inbegriffen Grünflächen)
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 250 € pro kWp. Fall die Anlage größer als 100 kWp ist, dann können sogar 200 € Förderung pro kWp bezogen werden.
500 € pro kWh Speicherkapazität bekommen Stromspeicher im Rahmen der ersten Bundes-Stromspeicherförderung.
Die Förderhöhe hängt dabei ab von der Größe der Photovoltaik-Anlage. Jedoch muss der Stromspeicher eine Mindestgröße von 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh pro kWp PV-Leistung betragen.
Außerdem sind PV-Anlagen mit rund 40 MWp sowie Speicherkapazitäten von gesamt 12 MWh förderbar.
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Neue Förderung für PV und Stromspeicher
Ab März tritt eine bundesweite Förderung in Kraft
Für PV-Anlagen und Stromspeicher gilt ab 12. März 2018 bundesweit eine neue Förderung. In der Ausschreibung wurde ein Fördervolumen von 9 Mill. € für PV-Anlagen und 6 Mill. € für Stromspeicher festgelegt.
Zu beachten gilt, dass die Förderanträge nach der Reihenfolge des Zeitpunkt des Einlangens bei der Abwicklungsstelle abgearbeitet werden.
Bei der Antragsstellung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
Gefördert werden Neuanlagen als auch die Erweiterung von bereits existierenden Anlagen.
Die Förderung gilt auf PV-Anlagen mit bis zu einer Größe von 500 kWp, welche wie folgt errichtet werden:
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 250 € pro kWp. Fall die Anlage größer als 100 kWp ist, dann können sogar 200 € Förderung pro kWp bezogen werden.
500 € pro kWh Speicherkapazität bekommen Stromspeicher im Rahmen der ersten Bundes-Stromspeicherförderung.
Die Förderhöhe hängt dabei ab von der Größe der Photovoltaik-Anlage. Jedoch muss der Stromspeicher eine Mindestgröße von 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh pro kWp PV-Leistung betragen.
Außerdem sind PV-Anlagen mit rund 40 MWp sowie Speicherkapazitäten von gesamt 12 MWh förderbar.
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