Neue Förderung für PV und Stromspeicher
Ab März tritt eine bundesweite Förderung in Kraft
Für PV-Anlagen und Stromspeicher gilt ab 12. März 2018 bundesweit eine neue Förderung. In der Ausschreibung wurde ein Fördervolumen von 9 Mill. € für PV-Anlagen und 6 Mill. € für Stromspeicher festgelegt.
Zu beachten gilt, dass die Förderanträge nach der Reihenfolge des Zeitpunkt des Einlangens bei der Abwicklungsstelle abgearbeitet werden.
Bei der Antragsstellung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- technische Projektbeschreibung
- Nachweis über den Anschluss an das öffentliche Netz (Netzzugangsanbot oder Netzzugangsvertrag; inkl. Angaben zum Zählpunkt wie insbesondere Zählpunktnummer)
- Zusammenstellung der Investitionskosten
- Nachweis über die erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen
Gefördert werden Neuanlagen als auch die Erweiterung von bereits existierenden Anlagen.
Die Förderung gilt auf PV-Anlagen mit bis zu einer Größe von 500 kWp, welche wie folgt errichtet werden:
- Anbringung auf einem Gebäude bzw. an einem Gebäude
- Installation auf eine baulichen Anlage
- Montage auf einer bebauten oder befestigen Betriebsfläche (nicht inbegriffen Grünflächen)
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 250 € pro kWp. Fall die Anlage größer als 100 kWp ist, dann können sogar 200 € Förderung pro kWp bezogen werden.
500 € pro kWh Speicherkapazität bekommen Stromspeicher im Rahmen der ersten Bundes-Stromspeicherförderung.
Die Förderhöhe hängt dabei ab von der Größe der Photovoltaik-Anlage. Jedoch muss der Stromspeicher eine Mindestgröße von 0,5 kWh pro kWp PV-Leistung bzw. eine Maximalgröße von 10 kWh pro kWp PV-Leistung betragen.
Außerdem sind PV-Anlagen mit rund 40 MWp sowie Speicherkapazitäten von gesamt 12 MWh förderbar.
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