Förderung für Photovoltaik 2024 im Überblick


Förderung für Photovoltaik 2024

Die Welt steht an der Schwelle zu einer nachhaltigeren Energiezukunft, und Photovoltaik spielt dabei eine entscheidende Rolle. In Österreich, einem Land, das sich zunehmend auf erneuerbare Energien fokussiert, ist die Photovoltaik zu einem Schlüsselelement in der Transition zu einer grünen Energieversorgung geworden. Mit dem Jahr 2024 in Sicht werfen wir einen Blick auf die vielversprechenden Entwicklungen und Veränderungen, die die Förderung für Photovoltaik in Österreich prägen werden. 

Am 17. Oktober 2023 präsentierte die Regierung im Zuge der Budgetverhandlungen ein wegweisendes Konjunkturpaket mit weitreichenden Maßnahmen für erneuerbare Energien und Sanierungen. Besonders beachtenswert ist die Neugestaltung der Förderung für Photovoltaikanlagen, die darauf abzielt, den Ausbau von Sonnenstrom in den kommenden Jahren zu fossieren.

Da uns täglich viele Anfragen erreichen wie es für das kommende Jahr 2024 mit der Förderlandschaft bei der Intallation von Photovoltaikanlagen mit und ohne Energiespeicher für Privatpersonen aussehen wird, möchten wir hier einen kurzen Überblick geben…


Die Zukunft der Photovoltaik-Förderung ab 2024:

Die vor Kurzem angekündigten Änderungen versprechen einen frischen Wind für die Solarenergiebranche. Die bisherige Hürde von bürokratischem Aufwand und komplexen Förderanträgen wird durch die ersatzlose Streichung der Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp sowie Speicher erheblich reduziert.

Schluss mit Förderanträgen:

Die wegweisende Entscheidung, keine weiteren Förderanträge für diese Anlagenklasse zu verlangen, markiert einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik. Dieser Schritt macht den Weg frei für eine unkomplizierte Integration von PV-Systemen, da sich Interessenten nicht mehr durch einen Dschungel von Formularen kämpfen müssen. Stattdessen können sie sich darauf konzentrieren, die Vorteile der Solarenergie zu nutzen und ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Ausblick auf eine nachhaltige Zukunft:

Mit diesem klaren Signal für den Ausbau erneuerbarer Energien steht Österreich am Beginn einer nachhaltigeren Energiezukunft. Die vereinfachte Förderlandschaft für PV-Anlagen bis 35 kWp und Speicher macht Solarenergie nicht nur effizienter, sondern auch zugänglicher.


Warum wurde das System zur Beantragung von der Förderung für Photovoltaik geändert?

Das Interesse an Photovoltaik ist weiterhin enorm: Im Jahr 2023 wurden die bereits beeindruckenden Rekorde der Vorjahre erneut übertroffen. In den ersten drei Förderaufrufen des Jahres wurden lt. dem „Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ bereits über 140.000 Anträge für Photovoltaik-Anlagen erfolgreich genehmigt.

Bisher war die Beantragung von Fördermitteln für Photovoltaikanlagen mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Um diesen Prozess zu vereinfachen, plant die Regierung eine wegweisende Änderung:

Ab dem 1. Januar 2024 sollen für kleine Photovoltaikanlagen steuerliche Erleichterungen gelten.


Was ändert sich konkret bei den Förderungen von Photovoltaikanlagen?

Konkret bedeutet dies, dass der Kauf von PV-Modulen bis 35 kWp (ca. 84 Paneele à 415 Wp) für Privatpersonen, einschließlich Zubehör wie einem Wechselrichter und Energiespeicher, sowie die Installation von der Umsatzsteuer befreit sein werden. Diese Befreiung gilt insbesondere, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben wird, darunter Wohngebäude, Gebäude von Körperschaften öffentlichen Rechts oder solche, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Dabei gilt darauf zu achten, dass die Photovoltaikanlage auf deren Gebäude bzw. Gebäude in deren Nähe (Wohnhaus, Garage, Schuppen, Zaun) montiert werden.

Für Anlagen, die nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen, besteht weiterhin die Möglichkeit, im kommenden Jahr reguläre Förderanträge über das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den zukünftigen Förderaufrufen der OeMAG zu stellen. Damit wird eine flexiblere und breitere Förderunterstützung für Photovoltaikprojekte gewährleistet.


Was sind die Änderungen zum Jahr 2023?

Für Privatpersonen mit einer Photovoltaikanlage bis 35 kWp:

– Umstatzsteuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen (auch mit Speicher)
– Kostenersparnis von 20 %
– Keine Fördercalls mehr, was bedeutet: kein Kampf mehr um einen Platz im Fördertopf
– Kein Warten mehr auf die Auszahlung der zugesicherten Fördersumme

… gilt auch für Körperschaften öffentlichen Rechts sowei gemeinnützige, kirchliche und militärische Einrichtungen!

Für Gewerbebetriebe:

– Ändert sich nichts.
– Die Förderung muss weiterhin über das EAG bei den nächsten Fördercall der OeMAG beantragt werden.
– Förderungen können für jede Größe eingereicht werden.


Ab wann gelten die neuen Regelungen für die Beantragung der Förderung von Photovoltaik?

Förderung für Photovoltaik 2024Die vorgesehenen Anpassungen sind ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen, und die Umsatzsteuerbefreiung wird für die Jahre 2024 und 2025 wirksam sein.

Die Zuständigkeit für die Mehrwertsteuer-Senkung liegt beim Bundesministerium für Finanzen. Die neue Regelung ist als Entwurf im Ausschuss und ist in der Nationalratssitzung am 21.11.2023 beschlossen worden.


Bei einer bisherigen Zusicherung einer Förderung, soll man die Montage abwarten?

Viele unserer Kunden, welche bisher eine Zusicherung einer Förderung aus den vorherigen Förderaufrufen bekommen haben, fragen uns, ob es ratsam ist mit der Bestellung bzw. Installation zu warten?

In diesem Fall gilt: Wer bereits eine Förderzusage erhalten hat, soll seine Photovoltaikanlage wie geplant in Betrieb nehmen. Denn wenn man eine Förderzusage bereits erhalten hat, wird diese auch auf jeden Fall ausbezahlt.

Eine doppelte Inanspruchung von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist nicht möglich. Ein Zuwarten und Hinauszögern mit der Errichtung bringt keine finanzielle Vorteile.


Soll man jetzt noch eine Photovoltaikanlage bestellen?

Absolut! Mit Ihrer aktuellen Bestellung sichern Sie sich nicht nur einen Termin bei Ihrem Installateur, sondern auch die Reservierung der Komponenten für Ihren Auftrag. Alle Kunden, egal ob sie bereits eine Förderung zugesichert bekommen haben oder zukünftig in die Umsatzsteuerbefreiung für ihre Photovoltaikanlage hineinfallen, werden einen Zuschuss erhalten. Dies wird ausdrücklich von der Regierung betont.


Fazit:

Österreich implementiert eine Umsatzsteuerbefreiung (20%) für private Anlagen bis 35 kWp. Unternehmen können weiterhin auf Förderungen über die EAG-Förderaufrufe der OeMAG zugreifen. Das stressige Ticket ziehen und Teilnehmen bei den OeMAG Fördercalls ist nun nicht mehr erforderlich.

Auch das lange Warten auf die Auszahlung der Fördersumme nach der Endabrechnung ist zukünftig hinfällig. Die USt.-Befreiung ermöglicht einen unbürokratischen und schnellen Zuschuss zur Investition.

Sie sind auch schon längere Zeit am Überlegen eine Photovoltaikanlage am Dach zu installieren, haben dazu aber noch nicht genug Informationen? Gerne können Sie hier allgemeine Informationen nachlesen <allgemeine Informationen zu Photovoltaikanlagen> oder Sie vereinbaren mit uns ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Techniker telefonisch unter 02758 / 80980 oder per E-Mail an info@kausl.com.

2 Kommentare

  1. Hallo ich habe ende Oktober angefangen und Anfang November fertig gestellt da gab es keine Möglichkeit mehr was zu beantragen habe 36 Module a 420 W und einen 10 KWPI WR. wie komme ich zu der Förderung?
    L.G. Franz H.

  2. Sehr geehrter Herr Huber,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Jahr 2023 sah die rechtliche Situation vor, dass vor Inbetriebnahme der Anlage ein Förderantrag gestellt werden musste. Falls dies versäumt wurde, ist eine nachträgliche Förderung leider nicht möglich. Wir bedauern, Ihnen keine positiveren Nachrichten überbringen zu können. lg das Kausl-Team

Schreibe einen Kommentar

Ihre Mailadresse wird nicht publiziert.

Kommentar schreiben