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Förderungen Heizkesseltausch: Enorme Erhöhung ab 2024
Umfassende Förderungen Heizkesseltausch 2024: Seit Jänner 2024 gelten in Österreich neue Förderungen für den Heizungstausch und die thermische Sanierung. Der Austausch fossiler Heizungen durch umweltfreundlichere Alternativen wird dabei im Durchschnitt von bis zu 75 % durch Bundesförderungen abgedeckt. Die Förderung erstreckt sich nicht nur auf die Kosten der Geräte, sondern berücksichtigt auch andere Aspekte. Die Art der Förderung erfolgt auf technologischer Ebene, und es werden spezifische Technologien gezielt unterstützt. Des Weiteren gibt es Änderungen in Bezug auf die zugelassene Vorlauftemperatur für Wärmepumpen.
Was dies konkret für die verschiedenen Energiesysteme bedeutet, erfahren Sie hier…
Wie hoch ist die Förderung „Raus aus dem Öl und Gas“ für den Heizungstausch ?
Im Unterschied zum Vorjahr, bei dem eine Pauschale von 7.500 Euro vom Bund für alle Heizungstechnologien, zuzüglich 2.000 Euro beim Tausch von Gasheizungen, gewährt wurde, setzt die neue Förderung in diesem Jahr auf eine technologiespezifische Herangehensweise.
Welche Förderungen gibt es für umweltfreundliche Heizlösungen?
1) RAUS AUS ÖL UND GAS:
Der Wechsel von fossilen Heizsystemen (Gas, Öl, Kohle, Nachtspeicher) zu nachhaltigen Biomasseheizungen (Pellets, Stückholz, Hackgut) wird in Österreich ab heuer – 2024 – durchschnittlich mit etwa 75 % der Kosten gefördert.
Tipp: Nutzen Sie die Vorteile einer Hybridheizung, indem Sie Ihre neue Heizung mit einer thermischen Solaranlage kombinieren.
2) SAUBER HEIZEN FÜR ALLE:
Die soziale Zusatzförderung „Sauber heizen für alle“ wurde erheblich erweitert und kommt nun einer breiteren Gruppe von Menschen mit geringem Einkommen zugute. Die Mittel für dieses Programm wurden bis 2030 verlängert und auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
Förderumfang: Ähnlich wie zuvor werden bis zu einer technologiespezifischen Obergrenze weiterhin 100 Prozent der Kosten für den Austausch einer Heizanlage gefördert. Bislang war dies den beiden untersten Einkommensdezilen vorbehalten, doch nun wird die Unterstützung auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet*.
Fördermodalitäten: Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses, der zusätzlich zur Basisförderung (Raus aus Öl und Gas) des Bundes sowie den Landesförderungen gewährt wird.
Was wird ab 2024 bei der Förderung „Raus aus Öl und Gas“ gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Die Unterstützung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses für Investitionskosten gewährt und ist auf maximal 75% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Abhängig von der eingesetzten Technologie können bestimmte Pauschalbeträge als Förderung vergeben werden:
Wie wird gefördert?
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Projekts. Das bedeutet, dass auch laufende Projekte, die derzeit einen Heizungstausch planen oder bereits eine thermische Gebäudesanierung durchführen, gemäß den neuen Richtlinien genehmigt werden können.
Die Förderung ist auf maximal 75% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderhöhe wird nach dem Heizungstausch und der Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen ermittelt und anschließend ausgezahlt.
Gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten?
Es besteht die Möglichkeit, die Umweltförderung im Inland mit Förderungen auf Landesebene zu kombinieren. Detaillierte Informationen erhalten Sie von den entsprechenden Landesförderstellen. Sie können auch die Förderprogramme der Bundesländer auf der Website www.raus-aus-öl.at einsehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass sämtliche in Anspruch genommene Förderungen die Investitionskosten des Projekts nicht überschreiten dürfen. Genehmigte und ausgezahlte Fördermittel werden in der Transparenzdatenbank erfasst, und es ist zu beachten, dass unzulässige Mehrfachförderungen zu Rückforderungsansprüchen führen können.
1. Sanierungsbonus:
Gefördert werden thermische Sanierungen in Privathäusern, die älter als 15 Jahre sind. Förderfähig sind umfassende Sanierungen gemäß dem klimaaktiv-Standard oder einem vergleichbaren hohen Standard. Auch Teilsanierungen sind förderfähig, sofern sie zu einer Reduzierung des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag für eine Einzelbauteilsanierung zu stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass pro Standort und pro Kalenderjahr in der Förderungsaktion 2023/2024 nur ein Antrag möglich ist. Weitere Informationen dazu hier <Download Infoblatt Sanierungsbonus>.
2. Förderung Eigenheimsanierung vom Land NÖ:
Fazit:
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