Beim Neubauen, als auch beim Verkauf und der Vermietung von Gebäuden ist der Nachweis über die Energieeffizienz gesetzlich verpflichtend. Auch Förderungen sind nicht mehr ohne einem gültigen Energieausweis zu bekommen. Doch was ist überhaupt ein Energieausweis, welche Auskunft bekommt man damit? Wann wird ein Energieausweis benötigt und wie sieht er aus?
Im nachstehenden Artikel erfahren Sie Näheres über die Wichtigkeit eines Energieausweises…
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist sozusagen das „Pickerl für das Haus“. Mittels diesem Dokuments kann eine energetische und ökologische Beurteilung des Gebäudezustandes gemacht werden. Außerdem ermöglicht dieser eine transparente Energiebuchhaltung und dient als Grundlage für die Kosten-Nutzen-Analyse bei Neubauten und Sanierungen. Der Typenschein gibt also Auskunft über detaillierte Berechnungen der Energiekennzahlen des Gebäudes.
Bereits seit 1. Jänner 2009 ist ein Energieausweis verpflichtend. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur mehr bauliche Förderungen mit einem gültigen Energieausweis lukrierbar sind. Aber auch der Verkauf bzw. die Vermietung, wie schon erwähnt, ist ohne einem Energieausweis nicht mehr möglich.
Was wird für die Erstellung eines Energieausweises benötigt?
Im Ausweis müssen die Flächenmaße und Dämmwerte (U-Werte) aller Gebäudeteile der thermischen Hülle wie beispielsweise Außenwände, oberste Decke, Kellerdecke, Fenster und Außentüren. Es ist aber auch zur Ermittlung des Wärmeverlustes durch die Lüftung anzugeben, ob die Raumlüftung über die Fenster oder über eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erfolgt.
Die Klimadaten des Standortes und die Orientierung des Gebäudes und der Fenster nach der Himmelsrichtung sind auch noch anzugeben.
Die Energiegewinne durch die Sonneneinstrahlung über die Fenster je nach Himmelsrichtung und die inneren Wärmegewinne werden von den Wärmeverlusten abgezogen und ergeben dann den Heizwärmebedarf. Mit den Angaben für die Heizung und Warmwasserbereitung kann man den gesamten Energieverbrauch des Hauses berechnen und damit den Endenergiebedarf.
Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizwärmebedarf die Verluste für die Wärmeabgabe, Wärmeverteilung, Wärmespeicherung, den Hilfsenergiebedarf und den Haushaltsstrombedarf abzüglich Endenergieerträge.
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis gibt Aufschluss über energietechnische Eigenschaften, nicht aber über den Energieverbrauch. Dieser ist nämlich vom Nutzer selbst, den Witterungsbedingungen und weiteren unvorhersehbaren Umständen abhängig.
Folgende Energie-Kennzahlen sind aus dem Typenschein zu entnehmen:
- Heizwärmebedarf (HWB): Dieser wird in kWH/m²/a angegeben und sagt aus wie viel Energie pro m² Fläche im Jahr für Raumwärme im Haus benötigt wird. Er beschreibt also jene Wärmemenge, die dem Gebäude
zur Beheizung zugeführt werden muss, um eine Raumtemperatur von 20°C zu gewährleisten. Mittels dieser Kennzahl kann nämlich aber auch die thermische Qualität der Gebäudehülle bestimmt werden. - Beschreibung des Gebäudes
- Eingesetztes Heizsystem
- Standortbezogene Klimadaten
- Berechnung der einzelnen Bauteile anhand der Fläche und des U-Wertes und deren Werte dokumentiert
- Heizlast (Darstellung in einer Energiekennzahl)
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
- Einreichung um Baubewilligung
- Einreichung um Wohnbauförderung eines Neubaus
- Einreichung um Wohnbauförderung für eine Sanierung
- Verkauf und Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung
Anforderungen für eine positive Förderzusage…
Anforderungen der NÖ-Wohnbauförderung an den Heizwärmebedarf Neubau:
Bei einem Neubau darf die Energiekennzahl für den Heizwärmebedarf je nach Kompaktheit des Gebäudes (A/V–Verhältnis = Gebäudeoberfläche zu Gebäudevolumen) bezogen auf das Referenzklima mit Berücksichtigung allfälliger Erträge aus der Wärmerückgewinnung von Lüftungswärmeverlusten (HWB,RK) maximal 36 kWh je Quadratmeter und Jahr betragen.
Maximal 40 kWh je Quadratmeter und Jahr sind vorgeschrieben, wenn eine zwölf Quadratmeter große Solaranlage mit Einbindung in das Heizsystem oder eine Photovoltaikanlage mit mindestens zwei kWpeak installiert wird.
Anforderungen bei einer Sanierung:
Bei einer umfassenden Sanierung muss der Heizwärmebedarf am Standort des Gebäudes um mindestens 40 Prozent gesenkt werden oder es muss die Energiekennzahl in Abhängigkeit vom Verhältnis von Gebäudeoberfläche zu Gebäudevolumen unter 60 kWh je Quadratmeter und Jahr liegen. Die Energiekennzahl ergibt sich aus dem Heizwärmebedarf, bezogen auf das Referenzklima bei 3.400 Heizgradtagen.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Einen Energieausweis dürfen nur befugte Fachleute wie beispielsweise Installationsbetriebe, Architekten, Baumeister, technische Büros mit einschlägiger Fachrichtung etc.) ausstellen.
Falls Sie jemanden benötigen, der für Sie einen Energieausweis erstellt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns dafür auf unserer Website www.kauslkonzept.at. Denn wir sind dafür berechtigt, Ihnen bei der Erstellung des Dokuments zu helfen.
Suchen Sie ein Unternehmen direkt in Ihrer Nähe, können Sie unter folgenden Link nachsehen, welcher Betrieb einen Energieausweis ausstellen darf: <hier klicken>
Was kostet ein Energieausweis?
Es fallen ungefähr 300 bis 500 Euro für die Erstellung eines Energieausweises an. Dieser ist dann für 10 Jahr gültig. Mit dem Typenschein erhält der Bauherr bzw. der Wohnungsbesitzer Tipps zur Kosteneinsparung und ein positives Energiezeugnis, welcher zugleich den Marktwert des Gebäudes erhöht.
Gerade bei Neubauten ist der Energieausweis unerlässlich für eine Beantragung einer Wohnbauförderung. Aber auch bei thermischen Sanierungen sind Fördergelder nur mehr mittels Energieausweis möglich.
Fazit
Der Energieausweis gibt mit den Energiekennzahlen nicht nur Auskunft über den zu erwartenden Verbrauch für die Beheizung und Warmwassererzeugung eines Gebäudes, sondern auch über die Klimafreundlichkeit der eingesetzten Energieträger. Der Energieausweis ist erforderlich für die Baueinreichung und für die Wohnbauförderung. Auch bei einem Verkauf eines Wohnhauses oder einer Wohnung muss ein Energieausweis vorgelegt werden.