Aktuelle Förderungen für Heizungstausch 2019


Aktuelle Förderungen für Heizungstausch

Holen Sie sich Ihren maximalen Förderbetrag…

Jedes Jahr erhöht sich das Interesse der österreichischen Bevölkerung an Maßnahmen, die zur Einleitung der Energiewende beitragen sollen. Bund und Länder stellen dafür tolle Förderungen zur Verfügung.  Es ist allgemein bekannt, dass man mit moderner, hocheffizienter Heiztechnik vom ersten Tag an spürbar Energiekosten sparen kann und so auch noch die Umwelt durch weniger Verbrauch schonen kann.

Aus diesem Grund fördert der Staat Investitionen in neue Heizanlagen mit Zuschüssen. Einen aktuellen Überblick über die Förderungen in Niederösterreich für einen Heizungstausch finden Sie hier…


Raus-Aus-Öl-Bonus und Sanierungsscheck für Private 2019

Seit 1. März 2019 fördert der Bund den Tausch einer fossilen Heizung (Kohle, Gas, Öl, Koks, Allesbrenner), welche älter als 20 Jahre sind, gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe, Holzzentralheizung oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss. Die Förderung beträgt € 5.000,-. Bei gleichzeitiger thermischer Sanierung des Hauses erhöht sich der „Raus aus Öl“-Bonus auf bis zu € 6.000,–.  Denn gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, sowie der Ersatz von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Technologien.

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Förderungen von Holzheizungen

Für den Tausch einer bestehenden Holzheizung (Baujahr 2005 oder älter) gegen eine neue Pellet-, Hackschnitzel- oder Kombiheizung gewährt der Bund einen Förderungsbetrag von € 800,-.

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Förderungen von Solaranlagen

Es gibt auch eine tolle Förderung für neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden. Gefördert werden folgende Anlagen:

  • die eine Bruttokollektorfläche von mindestens 4 m² aufweisen,
  • deren Lieferant das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führt oder die nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sind oder nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert sind, keine galvanische Beschichtung aufweisen und bei denen eine 10-Jahres-Garantie für die Kollektoren vorliegt,
  • auf Gebäuden mit Baubewilligung vor dem Jahr 2005 errichtet werden,
  • überwiegend privat genutzt werden und
  • ein Lieferdatum ab 01.03.2019 aufweisen.

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Förderung von Photovoltaikanlagen

Auch für eine neu errichtete Photovoltaik-Anlage, wobei maximal 5 kWpeak zur Förderung eingereicht werden kann, wird gefördert. Die Anlage muss folgende Merkmale aufweisen:

  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
  • im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen
  • ein Lieferdatum ab 01.03.2019 aufweisen.

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Förderung durch Gemeinden

Viele Gemeinden unterstützen den Einbau oder Umstieg auf eine Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizung. Daher ist es ratsam, dass Sie sich bei Ihrem Gemeindeamt über individuelle Förderungen erkundigen!


Fazit

Heuer gibt es tolle Förderungen für den Umstieg bzw. Neuinvestition in ein neues Heizsystem. Wir helfen Ihnen, dass für Sie passende moderne Heizsystem zu finden. Wir bringen Sie schnell und einfach zu Ihrem maximalen Förderbetrag!

Ein Kommentar

  1. Rene,
    Gratulation , super informatives, gelungenes Video zur Bundesförderung 2019!
    „Proaktive Maßnahmen für den Umweltschutz!“

    LG Hubert

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