Förderungsanpassung für Heizungen 2018


Aktuelle Förderungen im Überblick

Diverse Förderungen für Neuanschaffungen bzw. den Austausch von Heizkesseln

Mit Hilfe von moderner, hocheffizienter Heiztechnik werden hohe Energiekosten gespart und die Umwelt geschont, da weniger Ressourcen verbraucht werden und regenerativen Energiesysteme zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund fördert der Staat Investitionen in neue Heizungen mit Zuschüssen und Krediten mit geringen Zinsen.

Die Förderlandschaft in Österreich ist oftmals sehr unübersichtlich, deshalb verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderungen. Wir helfen Ihnen, ein passendes Heizsystem zu finden, den maximalen Förderbetrag zu bekommen und erledigen für Sie die Abwicklung der Förderung.


HANDWERKERBONUS

Das Land NÖ fördert diverse Sanierungsarbeiten am Eigenheim.

Gefördert werden:

  • Die Maßnahmen reichen von der Erneuerung der Wandanstriche über den Austausch der Türen bis zur Wartung der Heizungsanlage.
  • Ab einer Investitionssumme von € 200,- kann die Förderung beantragt werden.

 

Förderhöhe:

  • Die Förderung besteht aus einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten exkl. USt.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen sowie Anfahrtskosten, maximal jedoch € 600 pro Förderobjekt.

 


SANIERUNGSSCHECK

(Mit-) EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses  oder Reihenhauses haben ab sofort auch die Möglichkeit einen Sanierungsscheck in Anspruch zu nehmen.

Gefördert werden:

  • Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung)
  • Ersatz von fossilen Heizungssystemen durch klimafreundliche Technologien.
  • Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion
    des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen.
  • Einzelbaumaßnahmen wie z.B. Fenstertausch können in Kombination mit dem Ersatz eines fossilen Heizungssystems gefördert werden.
  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks und Allesbrenner) auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme bzw. thermische Solaranlage

 

Förderhöhe:

  • Die Förderung für die thermische Sanierung beträgt je nach Sanierungsart zwischen € 3.000 und € 6.000.

„RAUS AUS ÖL“-BONUS

Gefördert werden:

Den „Raus aus Öl“-Bonus in der Höhe von € 5.000 erhält man für den Ersatz einer Ölheizung bzw. eines anderen fossilen Heizungssystems.
Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag von max. € 1.000 in Anspruch genommen werden.
Insgesamt können max. 30 % der förderungsfähigen Kosten gefördert werden.

Förderhöhe:

Als Besitzer einer Ölheizung erhalten Sie von der Heizen mit Öl GmbH für einen neuen Öl-Brennwertkessel folgende einmalige, nicht rückzahlbare Förderungen:

  • € 2.500, wenn Sie einen alten Ölkessel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus austauschen.
  • € 3.000, wenn Sie einen alten Ölkessel in einem Mehrfamilienhaus mit 3-10 Wohneinheiten austauschen.
  • ab € 5.000, wenn Sie einen alten Ölkessel in einem großvolumigen Wohnbau ab 11 Wohneinheiten austauschen.

PHOTOVOLTAIK

Des Weiteren gibt es Förderungen für den Ausbau erneuerbarer Energieträger. Diese gelten für Privatpersonen, Gemeinden und Unternehmen.

PRIVATPERSONEN & HAUHALTE:

Förderung für die ersten 5 kWp (Kilowatt Peak) einer Photovoltaikanlage.

  • Für freistehende/Aufdachanlagen gibt es eine Fördersumme von bis zu € 275/kWp 
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen kann mit einer Förderhöhe von bis zu € 375 gerechnet werden

LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE: 

Förderung zwischen 5 und max. 50 kWp einer Photovoltaikanlage.

  • Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen ist ebenfalls eine Förderung in der Höhe von € 275/kWp
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen € 375/kWp möglich

 

GEMEINSCHAFTSANLAGEN: 

(= Nutzung von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten, die sich im selben Gebäude befinden):

  • Förderung für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen € 200/kWp
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen € 300/kWp.

BUNDESFÖRDERUNG

HOLZHEIZUNGEN FÜR PRIVATHAUSHALTE:

Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletkaminöfen

Gefördert werden:

  • Austausch von fossiler Kesseln und elektrischer Nacht- bzw. Direktspeicheröfen zu einer neuen Pellet- oder Hackgutzentralheizungsanlage
  • Errichtung von Pelletkaminöfen zur Reduzierung der in Einsatz kommenden fossilen Brennstoffen
  • Austausch einer mit Holz befeuerten Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2004), gegen Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte
  • Errichtung eines Pelletkaminofens, wenn der der Brennstoffverbrauch, der 15 Jahre alten Holzheizung, reduziert wird.

 

Förderhöhe:

  • Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, beträgt € 2.000
  • Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2004) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von € 800 gewährt.
  • Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von € 500 Euro

 

SOLARANLAGEN FÜR PRIVATHAUSHALTE:

Gefördert werden:

  • Neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung.
    Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2004).

 

Der Lieferant der Anlage muss das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führen oder die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach
dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sein. Ersatzweise müssen die Kollektoren nach der
„Solar Keymark“ Richtlinie zertifiziert sein, eine 10-jährige Garantie aufweisen und dürfen nicht galvanisch beschichtet sein.

Förderhöhe:

Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes und zur Warmwasserbereitung gilt eine Förderpauschale von € 700.


LANDESFÖRDERUNG

Auch das Land NÖ gewährt Förderungen für Neubauten, Sanierungen, den Heizkesseltasuch, den Umstieg auf saubere erneuerbare Energien und umweltfreundliche Motilität.

NEUBAUTEN:

Wer in Niederösterreich baut, kann mit einem Landesdarlehen mit 1 % Verzinsung und Laufzeit von 27,5 Jahren rechnen.
Gute Energiekennzahl ist Ihr Vorteil
Bedingung ist, dass die Energiekennzahl unter 36 kWh/m²a liegt. Es bestehen bestimmte Einkommensgrenzen.
Die Höhe der Förderung hängt ab von einem Punktesystem und der Energiekennzahl: Je weniger Energie verbraucht wird, umso höher ist die Förderung.

PASSIVHÄUSER:

Für Passivhäuser gibt es eine Sonderförderung von 40.000 Euro. Hier liegt die Energiekennzahl kleiner gleich 10 kWh/m²a.
Weitere Punkte gibt es für automatische Wohnraumlüftung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage, Photovoltaikanlage, Sicherheit usw.
Zusätzliche Förderungen für Familien, Bauen im Ortskern etc. sind möglich. Für die Förderung muss ein klimarelevantes Heizsystem eingebaut (Heizsystem mit biogenen Brennstoffen oder sauberen, erneuerbaren Umweltenergien) und mit einer Solaranlage kombiniert werden.
Um Passivhausförderung muss vor Baubeginn angesucht werden. Es gibt die Möglichkeit, die Förderung für die Errichtung eines Eigenheimes in Passivbauweise ohne Einkommensnachweise einzureichen.

ALTHAUSMODERNISIERUNG:

Auch bei der Althausmodernisierung gibt es ein Punktesystem.
Je mehr Punkte, desto mehr Energie wird eingespart und umso höher wird die Förderung.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu einem Darlehen gewährt.

SOLARENENERGIE UND ERDWÄRME:

Gefördert werden Wärmepumpen und Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Beheizung sowie Photovoltaikanlagen über die Eigenheimsanierungs- oder Neubauförderung des Landes Niederösterreich.

BIOMASSEHEIZUNG/FERNWÄRME:

Gefördert wird der Tausch oder die Erstaufstellung von Heizungsanlagen für alle Arten von Brennstoffen aus Holz: Pellets, Stückholz, Hackgut. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz wird ebenfalls gefördert.
Auch hier erfolgt die Förderung über die Eigenheimsanierungs- oder Neubauförderung des Landes Niederösterreich.

DÄMMUNG DER OBERSTEN GESCHOSSDECKE:

Die Dämmung der obersten Geschoßdecke wird gefördert, wenn der Mindestdämmwert nach dem Einbau der Dämmung U ≤ 0,17 W/m²K beträgt.
Für diese Dämmung der obersten Geschoßdecke eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. eines Reihenhauses kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % gewährt werden, jedoch maximal € 1.000.

HEIZKESSELTAUSCH:

Der Ersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie; das ist eine Wärmepumpenanlage mit einem COP ≥ 3,5 eine Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben wird oder ein Anschluss an die Fernwärme.

Für den Ersatz eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw.
einem Reihenhaus kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % gewährt werden, jedoch maximal € 3.000.


Sie haben Fragen zu den einzelnen Förderungen oder zur Förderungsabwicklung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

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